Kurzzeitunterstützung für studierende und promovierende Eltern in Abschlussphasen
Diese Maßnahme, die in Kooperation mit dem Familienbüro durchgeführt wird, soll Eltern in Abschlussphasen des Studiums (Bachelor-/Masterstudium) oder der Promotion über einen begrenzten Zeitraum finanziell unterstützen. Ziel der Bezuschussung ist es, eine Entlastung bei der Kinderbetreuung oder bei der Erledigung der alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu schaffen, um mehr zeitlichen Freiraum für den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Aus dem Fonds können bis zu 400,00 Euro monatlich für maximal ein halbes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden und dienen als finanzielle Zuschüsse für zusätzliche Kinderbetreuung (flexible Kinderbetreuung, auch außerhalb der Randzeiten; Au-pair-Hilfe oder Babysitting) oder zur personellen Entlastung im Haushalt (Haushaltshilfe). Die Förderung kann pro Haushalt nur einmal bewilligt werden.
Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung der Unterstützung besteht nicht. Nach Abschluss der Förderung ist ein Bericht über die Verwendung der Mittel vorzulegen.
Für diese Maßnahme stehen Mittel in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Voraussetzungen und Beantragung
Der Lebensunterhalt der Antragsteller*innen und ihrer Kinder muss grundsätzlich abgesichert sein. Die Regelbetreuungszeit muss gewährleistet sein. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Antragsformular mit vollständigem Anhang können per E-Mail an sekretariat@zgb.uni-bonn.de gerichtet werden.
Der Anhang soll folgende Dokumente enthalten:
- Schilderung des persönlichen Bedarfes mit Angaben zum Stand der Abschlussphase sowie zur weiteren wissenschaftlichen Karriereplanung,
- Angaben über die geplante Verwendung der Mittel,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder,
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen,
- aktuelle Studienbescheinigung und Transcript of Records (B.A./M.A.-Studierende) oder Befürwortungsschreiben von der Betreuungsperson der Promotion.
FAQs zu Antragstellung und Verwendungsnachweis
Es können maximal 400,00 Euro monatlich für maximal ein halbes Jahr beantragt werden. Die Mittel sind zweckgebunden, daher ist es wichtig, zu überlegen, ob diese Summe tatsächlich ausgeschöpft werden kann. Es kann aber von vorneherein auch ein geringerer Zuschuss bzw. ein kürzerer Zeitraum beantragt werden. Der Bedarf muss im Antrag plausibel dargelegt werden. Nach Abschluss der Förderung muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden (siehe Abschlussbericht).
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind zweckgebunden und sollen ausschließlich für zusätzliche
Kinderbetreuung (z.B. Au-pair-Hilfe, Babysitting etc.) oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe (z.B. als kurzfristigen Minijob) genutzt werden. Die Bezuschussung soll zur zeitlichen Entlastung des Elternteils beitragen, der für die Kindererziehung verantwortlich ist und sich in einer Abschlussphase (BA, MA, Promotion) befindet. Der Zuschuss kann nur einmal pro Haushalt beantragt werden, auch wenn sich beide Eltern in einer Abschlussphase befinden.
Beispiele:
Informationen zur geringfügigen Beschäftigung über die Minijob-Zentrale:
http://minijob-zentrale.de/
Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale:
https://www.haushaltsjob-boerse.de/DE/Home/home_node.html
Das Familienbüro der Universität Bonn verfügt über einen kleinen Babysitterpool für Angehörige der Universität Bonn. In diesem Pool sind studentische Babysitter*innen erfasst, die über umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von Kindern verfügen und individuell buchbar sind.
Das Familienbüro vermittelt lediglich den Kontakt zu den Babysitter*innen und haftet nicht für
deren eigenverantwortliche Dienstleistung. Bitte richten Sie Anfragen mindestens 14 Tage vor dem
geplantem Bedarf an das Familienbüro.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nicht für allgemeine Lebenshaltungskosten ausgegeben werden, sondern sind ausschließlich für zusätzliche Kinderbetreuung bzw. Unterstützung im Haushalt bestimmt. Daher soll aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen, dass die Mittel z.B. nicht für Mietkosten, Lebensmittel oder Bekleidung verwendet werden. Es soll aber auch nachvollziehbar sein, dass es ohne die beantragte Unterstützung nur schwer oder gar nicht möglich wäre, eine zusätzliche Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe zu finanzieren. Familien mit einem niedrigen Gesamteinkommen werden hier vorrangig berücksichtigt.
Als Einkommensnachweis gelten z.B. Gehaltsnachweise, Kinder-/Elterngeld-Bescheide,
Unterhaltszahlungen, BaföG, Stipendien sowie Nachweise über sonstige Einkünfte, die zur Sicherung des Lebensunterhalts aller im Haushalt lebenden Personen beitragen.
Da der Zuschuss auf die Entlastung in der Abschlussphase zielt, soll das Befürwortungsschreiben kurze Angaben zum derzeitigen Stand der Promotion enthalten und bestätigen, dass sich der*die
Promovierende in der Abschlussphase der Dissertation befindet. Unter Abschlussphase wird
beispielsweise sowohl die Fertigstellung der Dissertation bis zur Abgabe der Doktorarbeit als auch die Vorbereitung auf die Disputation verstanden.
Nach der letzten Zahlung des Zuschusses muss innerhalb von vier Wochen ein schriftlicher Abschlussbericht eingereicht werden. Der Bericht ist zusammen mit den Belegen entweder per Post an das Gleichstellungsbüro der Universität Bonn, Maximilianstraße 22, 53111 Bonn | z.Hd. Gabriele Alonso Rodriguez zu schicken oder kann per E-Mail mit den eingescannten Unterlagen an sekretariat@zgb.uni-bonn.de gesendet werden.
Aus dem Bericht soll deutlich werden, wofür die zur Verfügung gestellten Mittel verausgabt wurden und wie diese zum Fortschritt der Abschlussarbeiten beigetragen haben. Wann oder in welchem zeitlichen Turnus hat die zusätzliche Kinderbetreuung ungefähr stattgefunden? Für wie viele Stunden monatlich wurde eine Haushaltshilfe finanziert? Wie ist der derzeitige Stand der Abschlussphase?
Die Verwendung der Mittel kann z.B. durch Beschäftigungsverträge (etwa bei Minijobs) oder durch sonstige Zahlungsbelege (z.B. Überweisungen oder Empfangsbestätigungen) für Kinderbetreuung oder Hilfe im Haushalt nachgewiesen werden.