Gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Universität Bonn
Die Universität Bonn ist bestrebt, all ihren Mitgliedern und Angehörigen eine gleichberechtigte, diskriminierungsfreie, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (SDG) ein.
SDG schafft ein einschüchterndes, stressbeladendes und entwürdigendes Forschungs-, Lern- und Arbeitsumfeld. SGD stellt eine massive Störung des Universitätsbetriebes dar und ist eine Verletzung arbeitsvertraglicher, dienstrechtlicher und hochschulrechtlicher Pflichten und wird als solche verfolgt.
Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?
SDG beginnt, wo persönliche Grenzen nicht respektiert werden. Sie setzt eine andere Person bewusst in ihrer Würde herab. Hauptmotiv sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist die Ausübung von Macht und Dominanz. Sie kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und von Einzelpersonen sowie Gruppen ausgehen. SDG ist oftmals nicht eindeutig, sondern schwingt beispielsweise in zweideutigen, anzüglichen Bemerkungen oder in zunächst nicht klar einzuordnenden Annäherungen mit. Die Folgen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt auf die psychische und physische Gesundheit können schwerwiegend sein.
Universitätsinterne Ansprechpersonen und Beratungsstellen
An der Universität Bonn sind in Fällen von Belästigungen und Übergriffen verschiedene Personen und Beratungsstellen ansprechbar. Alle Gespräche und Beratungen sind grundsätzlich streng vertraulich.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist eine der möglichen Ansprechpersonen. Im Rahmen der Beratung können zunächst Vorfälle eingeordnet, Sachverhalte geklärt sowie erste Schritte zum weiteren Vorgehen geplant werden. Ganz wichtig ist, dass nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person unternommen wird.
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de
Telefon Gleichstellungbeauftragte: 0228/73-7490 Telefon Sekretariat: 0228/73-6574
Was kann bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt getan werden?
Mitglieder und Angehörige der Universität sollen ermutigt werden, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich zu machen und aktiv dagegen vorzugehen.
Lesen Sie auch
bukof
Kommission zum Thema 'Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt' – Informationen und Handreichungen.
Antidiskriminierungsstelle
Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen. (Leitlinien und Maßnahmen)
Stadt Bonn
Übersicht über alle Beratungsangebote in Fällen von Belästigung, Stalking, Mobbing und Gewalt gegen Frauen.