Definitionen und Formen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spricht von sexueller Belästigung und definiert diese als rechtswidriges Verhalten:
Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Formen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Im Alltag jedoch ist die Definition und Abgrenzung dessen, was unter sexualisierter Diskriminierung verstanden wird und was nicht, oftmals schwierig. Sie kann von anzüglichen Bemerkungen und aufdringlichen Blicken bis hin zu unerwünschten Berührungen, Bedrängnis und sexuellen Übergriffen reichen und ist in hohem Maße davon abhängig, was von den Betroffenen selbst als belästigend erlebt wird.
Formen der sexualisierten Diskriminierung sind beispielsweise:
- Anzügliche, zweideutige oder abwertende Bemerkungen
- Aufdringliche Blicke
- Sexistische Bemerkungen oder Witze
- Belästigung über Telefon, E-Mail oder WhatsApp
- Nachpfeifen
- Unnötiges Nahekommen, unerwünschter Körperkontakt
- Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
- Obszöne Zeichen oder Gesten
Sexuelle Belästigung? Sexualisierte Belästigung bzw. Diskriminierung?
Der Begriff sexualisiert setzt sich als wissenschaftliche Bezeichnung zunehmend durch. Er soll deutlich machen, dass die Belästigung bzw. Diskriminierung als Macht- und Überlegenheitsdemonstration genutzt wird, in der sexuelle Äußerungen oder Handlungen als Mittel zu dieser Demonstration eingesetzt werden.