Handlungsempfehlungen und Richtlinie zum Schutz vor Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt werden an der Universität Bonn nicht toleriert! Daher wurde am 02. März 2023 die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt veröffentlicht. Diese Richtlinie beschreibt Verhaltensmaßstäbe, Verfahrensabläufe und Reaktionen im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Universität Bonn.
Was können betroffene Personen tun?
Machen Sie auf sich und Ihre Situation aufmerksam Machen Sie auf sich und Ihre Situation aufmerksam und suchen Sie auch in vermeintlich geringfühigen Fällen zeitnah eine Beratungsstelle auf.
Vertrauen Sie Ihren Wahrnehmungen und nehmen Sie Ihre Grenzen ernst Machen Sie - wenn möglich - der Person klar, dass diese Ihre Grenzen überschreitet und die Ihnen gegenüber getätigten Äußerungen oder Handlungen nicht erwünscht sind.
Dokumentieren Sie die Vorfälle und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeug*innen
Dokumentieren Sie Datum, Zeit, Ort und die Art der Belästigung. Auch die Maßnahmen, die Sie vielleicht bereits selbst schon getroffen haben, um sich zu wehren, sollten schriftlich festgehalten werden. Speichern Sie belästigende E-Mails oder Textnachrichten ab.
Bleiben Sie nicht allein Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens und wenden Sie sich an Ihre*n Vorgesetze*n bzw. die zuständigen Ansprechpersonen an der Universität. Sie behandeln Ihr Anliegen vertraulich und unterstützen Sie bei weiteren Schritten und Gesprächen.
Melden Sie Vorfälle Wir möchten alle Betroffenen dazu ermutigen, Vorfälle von sexualisierter Diskriminierung zu melden. Dabei Sie können eine offizielle Beschwerde bei der Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz abgeben. Darüber hinaus besteht auch anonym die Möglichkeit, über die Interne Meldestelle der Universität Bonn eine Beschwerde einzulegen.
Was können Personen, die sexualisierte Diskriminierung beobachtet haben, tun?
Wenn Sie sexualisierte Diskriminierung und/oder Gewalt beobachtet haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten Betroffene zu unterstützen. Gleiches gilt für Vertrauenspersonen von Betroffenen.
Werden Sie aktiv Greifen Sie - wenn möglich und für Sie nicht direkt gefährlich - ein oder bieten der betroffenen Person direkt Hilfe an. Bieten Sie an, als Zeug*in zur Verfügung zu stehen. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an.
Nehmen Sie die betroffene Person ernst Wenn Sie einen Vorfall beobachten oder Ihnen davon berichtet wird, nehmen Sie die Schilderungen ernst und stellen Sie diese nicht in Frage.
Behandeln Sie das Geschilderte vertraulich Behandeln Sie die geschilderten Ereignisse der Betroffenen streng vertraulich und unternehmen Sie keine weiteren Schritte ohne die explizite Einwilligung der betroffenen Person.
Unterstützen und ermutigen Ermutigen Sie die betroffene Person dazu, eine Beratungstelle aufzusuchen und/oder eine Beschwerde einzulegen.
Wie kann das Gleichstellungsbüro Sie unterstützen?
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (und Stellvertretung) ist eine der möglichen Ansprechpersonen. Im Rahmen der Beratung:
- können Vorfälle und Erlebtes eingeordnet werden,
- wird über Verfahrensabläufe und Vertraulichkeiten an der Universität Bonn aufgeklärt,
- können weitere Handlungsschritte gemeinsam erörtert werden,
- können weitere (externe) Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden,
- kann der Kontakt zu einer ausgebildeten Psychologischen Psychotherapeutin hergestellt werden.
Das Beratungsangebot ist vertraulich und auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Weitere Materialien
Kontakt
Bei Bedarf können Sie einen Beratungstermin telefonisch oder per E-Mail ausmachen. Die Beratung kann in persona im Gleichstellungsbüro, per Telefon oder per Zoom stattfinden.
Gabriele Alonso Rodriguez M.A.