Gleichstellungskommission der Universität Bonn
Die Gleichstellungskommission ist ein Gremium, das gemäß Hochschulgesetz (§ 24 Absatz 2) von der Universität zu bilden ist.
In § 21 der Grundordnung der Universität wird dazu Folgendes geregelt:
(1) Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die Universität (§ 24 Abs. 2 HG) bei Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Sie nimmt zu Widersprüchen seitens der zentralen Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 19 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz Stellung.
(2) Die Gleichstellungskommission ist mit einer Hochschullehrerin und einem Hochschullehrer, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung sowie einer Studentin und einem Studenten besetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sind beratende Mitglieder der Gleichstellungskommission.
(3) Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden im Senat nach Gruppen getrennt gewählt.
Vorsitz und Mitglieder
Die Mitglieder der Gleichstellungskommission wurden 2024 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Für die studentischen Mitglieder beträgt die Amtszeit ein Jahr.
Vorsitzende der Gleichstellungskommission
Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Vorsitz)
Professorin Dr. Claudia Wich-Reif (stellv. Vorsitz)
Mitglieder der Gleichstellungskommission
Professorin Dr. Claudia Wich-Reif (Philosophische Fakultät)
Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
Dr. Imke Lichterfeld (Philosophische Fakultät)
Dr. Thorsten Kraska (Landwirtschaftliche Fakultät)
Kattrin Sippel
Michael Kneuper
Helene Kast (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät)
Paul Ludwig (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät)