Unsere Angebote für Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Informationen für Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden durch die Grundordnung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn geregelt. Grundsätzliche Aufgaben, Rechte und Pflichten von Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen sind im Hochschulgesetz (HG) sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) festgelegt. Zu einer Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit an den Fakultäten gehört, über rechtliche Grundlagen informiert zu sein oder sich mit Rolle und Funktion reflexiv auseinanderzusetzen. Dazu sollen die hier aufgeführten Angebote beitragen.

Vernetzung & Information

Damit ein möglichst reibungsloser Amtsantritt ermöglicht werden kann, steht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte den Fakultätsgleichstellungsbe­auftragten und Mitgliedern der Gleichstellungskommission als erste Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Amt zur Verfügung. In einem Gesprächsangebot zum Amtseintritt können so erste Fragen hinsichtlich des Auftrages geklärt werden und Kenntnisse, die für die jeweilige Fakultät relevant sind, vermittelt werden. Weiterhin bieten regelmäßige Treffen mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und den anderen Fakultätsgleichstellungsbeauftragten eine Mög­lichkeit zu Beratung und Vernetzung.

Neben dem Austausch auf individueller Ebene steht den Gleichstellungsakteur*innen an der Universität Bonn ein Informationsbereich auf der Homepage des zentralen Gleichstellungs­büros zur Verfügung, der über Rechte und Pflichten informiert. Im Aufbau befindet sich außerdem derzeit ein interner Confluence-Bereich, der die Fakultätsgleichstellungsbeauftrag­ten mit vertiefenden Informationen unterstützen soll.

Fortbildung

Um die individuellen Handlungsspielräume gezielt weiterentwickeln zu können und so einen Zuwachs auf dem Feld der Genderkompetenz zu bewirken, bietet das Gleichstellungsbüro den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und weiteren Gleichstellungsakteur*innen gezielt Fortbildungsformate zu Themen wie Rechten und Pflichten von Gleichstellungsbeauftragten, mikropolitische Kompetenz oder Umgang mit Daten und Statistiken an, die relevante Schlüs­selqualifikationen vermitteln. Eine Orientierung und Auffrischung gleichstellungspolitischer Grundlagen bietet der Selbstlernkurs „Nach der Wahl sofort ins Amt. Starthilfe für die Zeit als Gleichstellungsbeauftragte“, der den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten zur individuellen und asynchronen Bearbeitung zur Verfügung steht. In dem Kurs wird ein Überblick zum rechtlichen Gleichstellungsauftrag und der Unterscheidung von Person-Rolle-Funktion vermittelt, um den persönlichen Rollenzuschnitt bewusst zu gestalten. Der Kurs för­dert die Reflexion institutioneller und persönlicher Erwartungsnormen und bietet Unter­stützung und fachliche Stärkung im Professiona­lisierungsprozess.


Leitfaden für Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Dieser Leitfaden soll einen Überblick über das Amt und die Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten geben. Darüber hinaus informiert der Leitfaden über die konkreten Vorgaben des Landes NRW und der Universität Bonn im Bereich Gleichstellung an Hochschulen. 


Selbstlernkurs für Fakultätsgleichstellungsbeauftragte

Nach der Wahl sofort ins Amt. Starthilfe für die Zeit als Gleichstellungsbeauftragte

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© Pexels/Pixabay

Der Selbstlernkurs „Nach der Wahl sofort ins Amt. Starthilfe für die Zeit als Gleichstellungsbeauftragte“ richtet sich an dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Bonn und vermittelt in 5 Modulen wichtiges Basiswissen zum rechtlichen Gleichstellungsauftrag und der Unterscheidung von Person-Rolle-Funktion, um den persönlichen Rollenzuschnitt bewusst zu gestalten. Er fördert die Reflexion institutioneller und persönlicher Erwartungsnormen und bietet Unterstützung und fachliche Stärkung im Professionalisierungsprozess.

Der Kurs wird über die Plattform Elopage gehostet und hat eine Bearbeitungsdauer von etwa 4–5 Stunden. Er enthält Videos, Übungen und Quizfragen und schließt mit einem Live-Call und einem Zertifikat ab. Der Live-Call wird aufgezeichnet und allen Teilnehmer*innen in der Lernumgebung zur Verfügung gestellt. Lizenzen für den Kurs erhalten Sie vom zentralen Gleichstellungsbüro. Der Kurs ist ab Aktivierung der Lizenz 4 Monate lang nutzbar.

Bei Interesse beantragen Sie bitte eine Lizenznummer über unser Geschäftszimmer. Danach erhalten Sie alle weiteren Informationen, die für die Nutzung notwendig sind. 


Impulse und Inspirationen zur Umsetzung und Ausgestaltung von Gleichstellungszielen

Sie möchten neue Impulse für die Umsetzung von Gleichstellungszielen erhalten? Oder Inspiration bekommen, wie Maßnahmen an anderen Hochschulen und Universitäten aussehen? Über 300 Modellbeispiele zu Gleichstellungsmaßnahmen an deutschen Wissenschaftseinrichtungen findet Ihr im DFG-Instrumentenkasten!

Freistellung für Fortbildungen

Der §16 "Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen", Absatz (4) des LGG besagt:

„Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben das Recht, an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr teilzunehmen, die Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Für die Teilnahme ist die Gleichstellungsbeauftragte von ihren anderen Dienstpflichten freizustellen. Ihre anderen Ansprüche auf Fortbildung verringern sich dadurch nicht.“

Eine Rücksprache/Information der Fakultätsleitung oder der*des Fachvorgesetzten ist vor Anmeldung jedoch empfehlenswert.

Kontakt

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Felicitas Frigge M.A.

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