Über 35 Jahre Gleichstellung an der Universität Bonn
Mit dem neuen wissenschaftlichen Hochschulgesetz von 1987 (Paragraph 23a) wurde die Bestellung einer Frauenbeauftragten erstmals für alle Universitäten Nordrhein-Westfalens Pflicht. Ihre Aufgabe sollte es sein, die Hochschulen bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags zu unterstützen und der Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Im Juli 1988 wurde an der Universität Bonn eine vorläufige Ordnung für die Wahl und Bestellung einer Frauenbeauftragten verabschiedet.
1988: Aufbau des Amtes der Frauenbeauftragten
Im Oktober 1988 wurde die erste Frauenbeauftragte der Universität Bonn bestellt: Dr. Brigitte Mühlenbruch, bis dahin Akademische Oberrätin am Pharmazeutischen Institut. Vorbereitet wurde die Einrichtung des Amtes von der Gruppe „Frauen an der Universität Bonn“, einem Zusammenschluss der AG Frauenforschung, von Personalräten und Interessenvertretungen verschiedener Beschäftigtengruppen, des Frauenreferates des AStA und eines eigens eingerichteten studentischen Arbeitskreises. Ab 1991 wurde die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte von einem Beirat mit jeweils drei gewählten Vertreterinnen der unterschiedlichen universitären Gruppen gewählt. Der Beirat kam mehrmals im Jahr zusammen, um die Gleichstellungsbeauftragte bei ihren Aufgaben zu unterstützen und zu beraten.
2000: Amtswechsel und Weiteraufbau der Strukturen
Als Nachfolgerin von Brigitte Mühlenbruch wurde im November 2000 die Germanistin Ursula Mättig, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Gleichstellungsbüro, vom Beirat gewählt und vom Senat bestellt. In den sechzehn Jahren ihrer Amtszeit setzte sie sich erfolgreich für die Erhöhung der Frauenanteile, den Ausbau der Strukturen für Gleichstellung und die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses ein. Die erste Hälfte ihrer Amtsperiode stand unter der Programmatik „VorBilder“ und „Perspektive Wissenschaft“ und verdeutlicht ihr besonderes Engagement für die Sichtbarmachung und Gewinnung von Frauen in der Wissenschaft.
Im Jahr 2000 verabschiedete der Senat die ersten Frauenförderpläne der Universität Bonn. Das NRW-Hochschulgesetz schuf 2001 materielle Anreize für Gleichstellungsmaßnahmen: so sollten künftig bei der Mittelvergabe Einheiten besonders berücksichtigt bzw. belohnt werden, die sich nachweislich um den Ausgleich der Geschlechteranteile bemühten. Im Zuge der Frauenförderpläne ergaben sich auch neue Möglichkeiten der gezielten finanziellen Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen durch Stipendien und Programme.
Quellenangaben
Brigitte Mühlenbruch
Zur Situation der Frauen an der Universität Bonn. Bericht der Frauenbeauftragten zum Abschluss ihrer Amtszeit. 12. Oktober 1990.
[Archiv des Gleichstellungsbüros]
Ursula Mättig
Frauenstudium und -politik, Frauenforschung und -förderung: 1968/79 bis 2015. In: Doch plötzlich jetzt emanzipiert will Wissenschaft sie treiben. Frauen an der Universität Bonn (1818-2018). Hg. von A. Stieldorf/U.Mättig/I. Neffgen. V & R unipress GmbH. Göttingen 2018.