Hinweis

§16, Absatz (4) des LGG besagt:
„Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben das Recht, an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr teilzunehmen, die Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Für die Teilnahme ist die Gleichstellungsbeauftragte von ihren anderen Dienstpflichten freizustellen. Ihre anderen Ansprüche auf Fortbildung verringern sich dadurch nicht.“
Eine Rücksprache/Information der Fakultätsleitung oder der*des Fachvorgesetzten ist vor Anmeldung jedoch empfehlenswert.

Rechte und Pflichten in Gleichstellungsfragen an Hochschulen

Gleichstellungsthemen können an Hochschulen in vielfältigen Konstellationen von Belang sein. Sie spielen im Hochschulalltag nicht nur bei der Einführung von konkreten Maßnahmen zur Chancengleichheit eine Rolle, sondern beispielsweise auch bei Berufungsverfahren, Bewerber*innenauswahl, Gremienarbeit und im Umgang mit Mitarbeitenden und Kolleg*innen.

Online-Workshop

Datum

Dienstag, 05. September 2023

09:00–16:15 Uhr

Trainer*in

RA Dr. Vanessa Adam | Justitiarin für Arbeits- und Hochschulrecht im DHV
RA Dr. Juliane Lorenz | Justitiarin für Hochschul- und Beamtenrecht im DHV

Sprache

Deutsch

Ort

online

Zielgruppe

Personen, die für die Umsetzung von Gleichstellungs- und Diversitätsstrategien in ihren Bereichen verantwortlich sind, Fakultätsgleichstellungsbeauftragte sowie Ansprechpersonen für Gleichstellung in Drittmittelprojekten.

Anmeldeschluss

04. August 2023

Anzahl Plätze

max. 25 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Pexels/cqfavocat

Inhalt

Für einen richtigen Umgang mit Gleichstellungsfragen ist ein solides Grundlagenwissen in verschiedenen Rechtsgebieten erforderlich. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung von Gleichstellungsaufgaben an Hochschulen von zentraler Bedeutung sind. Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gleichstellung werden hochschulrechtliche, arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragestellungen erörtert.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Kosten für die Veranstaltung trägt das Gleichstellungsbüro.

Ja. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, setzen wir Sie auf die Warteliste. Sie rücken ggf. nach, sollte ein Platz rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn wieder frei werden.

Die Räumlichkeiten im Gleichstellungsbüro sind nur bedingt barrierefrei zugänglich. Sollten Sie Unterstützung beim Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die angegebene Kontaktperson, damit wir Sie am Veranstaltungstag entsprechend unterstützen können.

Wenn Sie während einer Veranstaltung Kinderbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Familienbüro der Uni Bonn.

Um an den Veranstaltungsangeboten des Gleichstellungsbüros der Universität Bonn teilnehmen zu können, haben Sie einen Arbeitsvertrag bzw. studieren, promovieren oder forschen an der Uni Bonn oder sind assoziiertes Mitglied eines Forschungsverbunds.

Wenn Sie eine Bescheinigung über den Besuch der Veranstaltung erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an uns unter der Anmeldeadresse events(at)zgb.uni-bonn.de.


Kontakt und Organisation

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