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Konsequent gegen Sexualisierte Diskriminierung

Gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Universität Bonn

Die Universität Bonn ist bestrebt, all ihren Mitgliedern und Angehörigen eine gleichberechtigte, diskriminierungsfreie, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt (SDG) ein.
SDG schafft ein einschüchterndes, stressbeladendes und entwürdigendes Forschungs-, Lern- und Arbeitsumfeld. SGD stellt eine massive Störung des Universitätsbetriebes dar und ist eine Verletzung arbeitsvertraglicher, dienstrechtlicher und hochschulrechtlicher Pflichten und wird als solche verfolgt.


Im Notfall

Rufen Sie bei akuten Notfällen die Campus-Security unter +49 228 73-7444. Die Campus-Security ist rund um die Uhr, auch am Wochenende für Sie erreichbar.    Bei akuter Gefahr können Sie sich auch immer an die Polizei unter der 110 wenden.


Was kann bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt getan werden?

Sie sind von sexualisierter Diskriminierung und/oder Gewalt an der Universität Bonn betroffen? Sie haben einen Vorfall von sexualisierter Diskriminierung und/oder Gewalt beobachtet? 


Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt? 

SDG beginnt, wo persönliche Grenzen nicht respektiert werden. Sie setzt eine andere Person bewusst in ihrer Würde herab. Hauptmotiv sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist die Ausübung von Macht und Dominanz. Sie kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und von Einzelpersonen sowie Gruppen ausgehen. SDG ist oftmals nicht eindeutig, sondern schwingt beispielsweise in zweideutigen, anzüglichen Bemerkungen oder in zunächst nicht klar einzuordnenden Annäherungen mit. Die Folgen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt auf die psychische und physische Gesundheit können schwerwiegend sein.

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© pexels/cottonbro

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© pexels/eric montanah

Universitätsinterne Ansprechpersonen und Beratungsstellen 

An der Universität Bonn sind in Fällen von Belästigungen und Übergriffen verschiedene Personen und Beratungsstellen ansprechbar. Alle Gespräche und Beratungen sind grundsätzlich streng vertraulich.  

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist eine der möglichen Ansprechpersonen. Im Rahmen der Beratung können zunächst Vorfälle eingeordnet, Sachverhalte geklärt sowie erste Schritte zum weiteren Vorgehen geplant werden. Ganz wichtig ist, dass nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person unternommen wird. 

E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de
Telefon Gleichstellungbeauftragte: 0228/73-7490                                                                                                                        Telefon Sekretariat: 0228/73-6574

Lesen Sie auch

bukof

Kommission zum Thema 'Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt' – Informationen und Handreichungen.

Antidiskriminierungsstelle 

Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen. (Leitlinien und Maßnahmen)

Stadt Bonn

Übersicht über alle Beratungsangebote in Fällen von Belästigung, Stalking, Mobbing und Gewalt gegen Frauen.

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